RWE erhält Schadensersatz für AKW-Abschaltung

Der Energiekonzern RWE hat im Zwist um die Akw-Stilllegungen vor Gericht einen weiteren Sieg errungen. Demnach muss das Bundesland Hessen dem Konzern für die erzwungene Akw-Abschaltung Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe bezahlen. Die Landesregierung hatte, nach der Katastrophe in Fukushima, den diesbezüglichen Forderungen von Verbraucher- und Umweltschutzverbänden nachgegeben, und die vorübergehende Stilllegung mehrerer Akw in Deutschland durchgesetzt, bis zusätzliche Sicherheitskontrollen durchgeführt worden waren. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekannt gab, fehlte der Landesregierung die notwendige rechtliche Grundlage, für diese Anordnung. Zwei Blocks des Atomkraftwerkes Biblis wurden im März 2011 für insgesamt drei Monate abgeschaltet, wodurch RWE hohe Gewinneinbußen erlitt. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter in fünfzig Jahren ebenso nach dem Verursacherprinzip urteilen, wenn es darum gehen wird, wer die Kosten für die Endlagerung zu tragen hat.