Gasversorger verlieren vor Gericht

Schlappe für die Gasversorger – Sieg für den Kunden. So bewertete der Verbraucherschutz das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat für die Ungültigkeit von Preiserhöhungsklauseln entschieden. Im konkreten Fall hatte der Gasversorger ENSO nur Preiserhöhungen vertraglich vorgesehen und keine Preissenkungen. Die 160 Kläger aus Sachsen müssen die vorgenommenen Preiserhöhungen der letzten beiden Jahren nun nicht bezahlen.