Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht entscheidet für AKW-Betreiber

Die Klage deutscher Akw-Betreiber gegen die Kernbrennstoffsteuer, hatte Erfolg. Demnach entschied das Hamburger Finanzgericht auf die Rückzahlung der bisher von fünf Akw-Betreibern gezahlten 2,2 Milliarden Euro. Damit gab das Gericht dem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz statt, bis das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung getroffen haben. Neben der Rückzahlung, sind die Akw-Betreiber bis dahin von weiteren Zahlungen der Kernbrennstoffsteuer befreit. Am meisten profitiert davon der Energiekonzern E.on, der von der Rückerstattung 1,7 Milliarden Euro erhält. Entsprechend freudig begrüßte der Düsseldorfer Konzern die Entscheidung. Neben der Klage gegen die Kernbrennstoffsteuer sind noch zahlreiche weitere Verfahren vor dem Finanzgericht anhängig. Da die Hamburger Finanzrichter die Abgabe für verfassungswidrig halten, wurde der Fall auch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht und den EGH in Luxemburg übergeben. Da die endgültige Entscheidung dadurch erheblich verzögert wird, klagen weitere Unternehmen auf vorläufigen Rechtsschutz, der vermutlich, angesichts der aktuell in Hamburg getroffenen Entscheidung, auch ihnen gewährt werden wird. Die Kernbrennstoffsteuer wurde befristet für 2011 bis 2016 eingeführt. Mit der Steuer sollte zumindest ein Teil der teuren Endlagerung der radioaktiven Abfälle finanziert werden.