BGH entscheidet gegen EWE

56 Kunden des Oldenburger Energieriesen EWE, hatten 2008 gegen die Gaspreiserhöhung geklagt. Da sie nur teilweise Recht bekamen, legten die Kläger, ebenso wie der Stromanbieter Revision ein. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Er gibt den Klägern überwiegend Recht und erklärt die Preiserhöhungen seit 2007 für ungültig. Das Urteil des BGH ist nicht nur für die Kunden von RWE interessant, gibt es doch Deutschlandweit den Verbrauchern die Möglichkeit, gegen nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen rechtlich vorgehen zu können. Nach diesem Urteil dürfen Stromversorger keine „Abweichungen zu Lasten der Kunden einseitig vornehmen.“ Verbraucherschützer sind über das Urteil aber nicht glücklich. Der Prozess barg die Chance, endlich mehr Transparenz bei der Preisgestaltung zu verlangen, die nicht genutzt wurde. Ärgerlich ist auch, dass die Preiserhöhung seit 2007 zwar für ungültig erklärt, aber EWE nicht verpflichtet wurde, die Kunden zu entschädigen. Nach drei Jahren Kampf um das ihnen zustehende Recht, dass EWE ihnen nur aufgrund seiner wirtschaftlichen Macht vorenthalten konnte, ist dies ein unbefriedigendes Ergebnis.