Nach einem Vergleichsvorschlag: Rückschlag für EWE

Der Streit um die Gaspreiserhöhungen des Unternehmens EWE soll laut dem Oberlandesgericht Oldenburg endlich ein Ende haben. Sie schlugen zur gemeinsamen Einigung einen Vergleich vor, wonach EWE für die Zeit von 2004 bis 2007 zwei Drittel der Preiserhöhungen zurückzahlen soll. Für die Jahre 2007 und 2008 sollen es sogar 100 Prozent sein. Nach einer Bedenkzeit von drei Wochen können sich beide Parteien zu diesem Vorschlag äußern. Falls das Unternehmen oder die klagenden Kunden den Vergleich ablehnen, wird am 14. Dezember eine Entscheidung vom 12. Zivilsenat verkündet, wie der Streit weiterverfahren werden soll. Das Gericht erwägt ebenso, die eventuell ungültige Vertragsklausel dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser müsste dann entscheiden, ob der Vertrag des Energieversorgers den europäischen Richtlinien entsprechen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Juli die ab 2007 geltende Preisanpassungsklausel für ungültig erklärt. Daraufhin sagte das Unternehmen nach einer Schlichtung zu, 100 Millionen Euro an seine Kunden zurück zu zahlen. Deshalb sollen nach Wunsch des Oberlandesgerichts Oldenburg hierfür die komplette Erhöhung an die Kunden zurückgezahlt werden.