Wie der „Spiegel“ am Wochenende berichtete, kritisierte die EU-Kommission die in Deutschland geltende Ausnahmeregelung, für besonders energieintensive Unternehmen und plant ein Verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung. Die Entscheidung fällt jedoch nicht vor der Sommerpause, da die Voruntersuchungen „nicht abgeschlossen“ seien, wie Joaquin Almunia, der Sprecher der EU-Wettbewerbskommission, erklärt. Aktuell wird untersucht, inwieweit die Befreiung von der Ökostromumlage als Staatshilfe zu werten und ob diese noch mit den bestehenden EU-Regeln vereinbar sind. Das deutsche Wirtschaftsministerium nimmt die drohende Klage ernst und bestätigt, dass die EEG „generell überarbeitet“ werden müsse. In dieser Amtsperiode wird dies jedoch nicht mehr geschehen. Die EU bestätigte, dass die zuständige Wettbewerbskommission mit der Untersuchung vor der Sommerpause nicht mehr fertig wird, weshalb das Verfahren frühestens im Herbst beginnen kann. Deutsche Wirtschaftsverbände fürchten die möglichen Folgen der EU-Untersuchung und forderten die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt der Ausnahmeregelung einzusetzen.