Eine, ursprünglich als Satire gedachte Verkaufsstrategie, wird am 26. dieses Monats das Verwaltungsgericht in Aachen beschäftigen. Vor ihm klagt ein Kleinunternehmen, dass die in Europa verbotenen Glühbirnen als „Heizelemente“ über das Internet verkauft. Dies war der Firma verboten worden, wogegen sie jetzt Klage eingereicht hat. Nach Meinung des Kölner Bezirksgericht, dass den Vertrieb der „Heizelemente“ untersagt hat, sind diese „Heatballs“ normale Glühlampen. Das diese 95 Prozent ihrer gesamten Energie als Wärme abgeben, macht sie nicht zu einem Heizgerät. Das jedoch ist schwer vermittelbar. Eine 95-Prozentige Auslastung als Wärmequelle ist durchaus ein akzeptables Ergebnis. Auch wenn die klagende Firma sich auf Kunstfreiheit beruft, gibt es tatsächlich einen gewissen Bedarf für heizende Lichtquellen, wie zum Beispiel bei der Aufzucht von Kleintieren, wie Fischen, Reptilien, oder Vögeln.