Elektromobilitätsgesetz konkretisiert

Das Umweltministerium und das Bundesverkehrsamt haben sich inzwischen auf die Kriterien für eine Förderung der Elektrofahrzeuge geeinigt. Damit wird festgelegt, wie das in Arbeit befindliche Elektromobilitätsgesetz aussehen soll. „Neben reinen Elektrofahrzeugen wollen wir auch die besonders alltagstauglichen Plug-In-Hybride privilegieren – sofern sie einen echten Umweltvorteil aufweisen“, erklärt die Umweltministerin Barbara Hendricks, in einem Interview gegenüber dem „Handelsblatt“. Als Voraussetzung soll eine Reichweite festgelegt werden, die groß genug ist, um zumindest die Alltagsfahrten emissionsfrei bewältigen zu können. Außerdem sollen für Elektroautos Plaketten ausgegeben werden, die Angaben zum maximalen Kohlendioxid-Ausstoß enthält. Fahrzeughaltern mit diesen Plaketten, könnten damit besondere Rechte im Straßenverkehr eingeräumt werden, wie beispielsweise die Nutzung von Busspuren, oder von Sonder-Parkplätzen. Das Elektromobilitätsgesetz soll auch festlegen, welche Anforderungen Elektrofahrzeuge bis 2018 erfüllen müssen. „Damit geben wir den Herstellern genügend Zeit, noch bessere Batterien zu entwickeln“, erklärte die Ministerin.