EU klagt gegen deutsches Erneuerbare-Energie-Gesetz

Wie die EU-Kommission feststellte, verstößt das deutsche Erneuerbare-Energie-Gesetz gegen das europäische Wettbewerbsrecht, da gerade energieintensive deutsche Betrieben großteils von der EEG-Umlage ausgenommen werden. Noch in dieser Woche wird deshalb ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit sollen auch zukünftig alle Ausnahmen von Zwangsabgaben wie der Ökostromumlage verhindert werden. Problematisch für viele Unternehmen wäre dies, da die EU auch rückwirkende Korrekturen fordert. Das bedeutet, dass viele Betriebe die in den vergangenen Jahren eingesparten Abgaben nachzahlen müssten. Für Privatkunden ist dies jedoch eine gute Nachricht, da die den Firmen erlassenen Abgaben auf die Preise der Privatverbraucher aufgeschlagen werden, deren Stromkosten entsprechend steigen. „Es ist nicht begründbar, warum private Haushalte für Autohäuser, Versicherer oder Aldi die Netzentgelte mit zahlen müssen“, kritisiert die Umweltexpertin der Grünen, Bärbel Höhn, nachdem bekannt wurde, das sich sogar Golfplätze von der Ökostromumlage befreien lassen können. In diesem Jahr haben bereits 4500 Firmen eine Befreiung der Abgabe beantragt, nachdem die Bundesregierung die Möglichkeiten dazu erweitert hat.