Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, wird seit der Abschaltung der sieben ältesten Atomkraftwerke, doppelt so viel Strom aus Frankreich importiert, wie bisher. RWE-Manager Fritz Vahrenholt „warnte“ vor einem „Blackout“ im Süden Deutschlands. Er wies darauf hin, dass bei einem fehlenden zügigen Ausbau der erneuerbarer Energieerzeugung, „eine solche extreme Unterversorgung“ zu befürchten wäre,“dass zur Vermeidung eines Blackouts Industriebetriebe und vielleicht sogar ganze Städte abgeschaltet werden müssen“. Auch die BDEW-Vorsitzende Hildegard Müller sprach sich dafür aus, die still gelegten Kraftwerke zeitnah wieder ans Stromnetz anzuschließen, um Kosten zu sparen. Müller: „Die Stromflüsse aus Frankreich und Tschechien haben sich verdoppelt“. Das bedeutet natürlich nicht, dass nicht mehr genügend Strom für den Bedarf der Deutschen vorhanden wäre. Es bedeutet lediglich, dass der Gewinn der deutschen Energieversorger vermindert würde. Auch ist der Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung nicht zwingend die Aufgabe des Staates, es sei denn, die Kraftwerke blieben dann auch in seinem Besitz. Das jedoch ist nicht das angestrebte Ziel der Kläger von RWE und anderer Energiekonzerne. Ihre Interessen liegen lediglich in der Optimierung der Gewinnspanne. Das ist durchaus legitim für ein Privatunternehmen, sollte jedoch für die politische Entscheidung für oder gegen Atomkraft keine Rolle spielen.