RWE klagt AKW-Entschädigung ein

RWE-Chef Jürgen Großmann hat jetz offiziell eine Entschädigung von der Bundesregierung für den Atomausstieg gefordert. Großmann: „Wir wollen eine Kompensation für Vermögensschäden, die die Politik verursacht“, „einenm Interview gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Mit Hilfe der Gerichte suche er nach einem „fairen Ausgleich“. Wieviel Geld er für den Austieg aus der Kernenergie fordere, sagt er nicht. Allerdings beziffert er den „Schaden“ mit rund 150 Millionen Euro. Entgegen den Versprechungen von Kanzlerin Merkel im Dezember, musste die Bundesregierug nach dem Reaktorunglück in Fukushima die ältesten Atommeiler Deutschlands vom Netz nehmen und unter Druck der Bevölkerung den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung einleiten. Obwohl der Ausstieg aus der Kernenergie bis vor einem halben Jahr beschlossene Sache war und die von der amtierende Regierung gewünschte und den Stromkonzernen versprochene Laufzeitverlängerung noch längst nicht rechtlich feststand, versuchen die Energiekonzerne sich als Opfer der Politik noch einen Bonus von den Steuergeldern zu ergattern.

Atomausstieg endgültig beschlossen

Der Bundestag hat jetzt mit einer großen Mehrheit den zweiten Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Dafür stimmten die Initiatoren; CDU und FDP, sowie die SPD und die Grünen. Damit ist es beschlossen, dass bis zum Ende des Jahres 2022 alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden müssen. Zeitgleich wurde über den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und der Förderung einer erhöhten Energieeffizienz entschieden. Von den 513 stimmberechtigten Abgeordneten gab es nur 79 Gegenstimmen und 8 Stimmenthaltungen. In dem jetzt wirksamen Gesetz wurde festgelegt, dass die sieben ältesten AKW Deutschlands, die nach dem Reaktorunglück in Fukushima zur Sicherheitsüberprüfung vom Netz genommen wurden, nicht wieder angeschaltet werden dürfen. Das betrifft auch das bereits vor Monaten wegen einer nicht abreissenden Pannenserie still gelgte Atomkraftwerk Krümmel. Die damit übrig bleibenden neun Atomkraftwerke werden an festgelegten Terminen, nach und nach abgeschaltet. Der Umweltminister Norbert Röttgen lobte den parteiübergreifenden Mehrheitsbeschluss, der trotz noch offener Fragen und Kritiken zur Verabschiedung des Gesetzes führte. Auch der SPD-Chef Sigmar Gabriel bezeichnete dies als „historischen Tag“, kritisierte allerdings zeitgleich auch den erst von der Regierungskoalition verbockten Ausstieg aus dem Ausstieg. In der kommenden Woche wird das Gesetz im Bundesrat debattiert werden, wobei jedoch keine Gegenwehr gegen den Ausstieg, sondern in erster Linie eine Debatte über die Aufteilung der Kosten der geplanten Energieförderung ansteht.

Energiepaket: Starke Senkung der Vergütung bei Windkraft

Noch einen Tag vor der endgültigen Abstimmung im Bundestag, hat die Regierungsfraktion eine Änderung an dem von ihr vorgelegten Energiepaket beschlossen. Jetzt soll die Vergütung von Strom aus Windkraft statt wie bisher geplant um einen Prozentpunkt pro Jahr, um eineinhalb Prozentpunkt pro Jahr sinken. Dies könnte man fast für einen Versuch halten, das Energiepaket zu verhindern, da sich die Länder ausdrücklich gegen eine stärkere Kürzung ausgesprochen hatten. Das lässt befürchten, dass damit das gesamte Paket abgelehnt wird. Daran wird unter Umständen auch nicht ändern, dass die Koalition im Gegenzug einen Bonus für moderne Anlagen eingeführt hat, die die Netzstabilität erhöhen. Dieser soll von 2,7 auf 4,8 Prozent steigen. Insgesamt acht Gesetze enthält das Energiepaket und soll noch diese Woche vom Bundestag bestätigt werden.

Zeitgleich fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft neue finanzielle Anreize von der Regierung, für den Bau konventioneller Kraftwerke, um eine erwartete Versorgungslücke zu verhindern. Diese entstünde allerdings nicht, wenn sich die Regierung mehr um die Förderung der regenerativen Energien engagieren würde.

 

Stromkonzerne sollen Strom sparen helfen

Verschiedenen Medienberichten zufolge, plant die Europäische Union die Energieversorger dahingehend zu verpflichten, dass diese sich um einen niedrigeren Strom- und Gasverbrauch der Endkunden kümmern müssten. In einem Entwurf zu neuen Richtlinien bezüglich der Energieeffizienz der EU heißt es; „Alle Energieversorger in einem Mitgliedsland“ sollten künftig „eine jährliche Energieeinsparung von 1,5 Prozent im Vergleich zum Kalenderjahr machen“, wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet. „Dieser Anteil der Energieeinsparung [muss] von den betreffenden Versorgern beim Endkunden erreicht werden“. Zukünftig sollen die Stromlieferanten außerdem dazu verpflichtet werden, häufiger Rechnungen an ihre Kunden zu senden, damit diese einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch bekommen. Dadurch sind die Kunden beim Kauf elektrischer Geräte sensibilisierter für Stromsparende Produkte. So ist vorgesehen, dass für Strom eine monatliche Rechnung und für Gas mindestens eine Rechnung aller zwei Monate ausgestellt werden soll. In der kommenden Woche wird der Energiekommissar, Günther Oettinger, die neuen Richtlinien in Brüssel vorstellen und zur Debatte freigeben.

Drei-Monatssperre für AKW beendet

Wie eine Sprecherin von RWE jetzt bekannt gab, will der Energiekonzern in der kommenden Woche darüber entscheiden, ob die derzeit still gelegten Atommeiler Biblis A und Biblis B wieder ans Netz geschlossen werden sollen. Nach dem Reaktorschaden in Fukushima hatte die deutsche Regierung für die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke eine Zwangsabschaltung verhängt, um deren Sicherheit prüfen zu können. Dazu gehören auch die Atommeiler Biblis, von RWE. Die dreimonatige Zwangsabschaltung läuft jetzt aus und vor dem Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes, hat RWE noch die Möglichkeit, diese Atommeiler weiter laufen zu lassen. Während andere Unternehmen sich dafür entschieden haben, ihre umstrittenen, älteren Meiler nicht wieder zu nutzen, will sich RWE die Möglichkeit noch offen halten. Das Energieunternehmen EON hat, im Einklang mit dem Willen der Bevölkerung angekündigt, sein AKW Isar 1 ganz vom Netz zu nehmen. Der AKW-Betreiber EnBW hat sich noch nicht geäußert, ob er das Zeitfenster bis zum Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes nutzen will, um die abgeschalteten Meiler Neckarwestheim 1 und Phillippsburg 1 noch einmal hochzufahren. Für Vattenfall, dessen Reaktor Krümmel ebenfalls von der Zwangsabschaltung betroffen war, stellt sich die Frage allerdings nicht, da dieser aufgrund mehrerer Pannen ohnehin nicht so kurzfristig genutzt werden könnte. So lange die Verbraucher allerdings Konzerne wie RWE nicht durch einen zügigen Anbieterwechsel abstrafen, können es sich diese Firmen auch weiterhin leisten, gegen den Willen der Bevölkerung zu agieren.