Der deutsche Energiekonzern E.ON hat jetzt einen weiteren großen Windpark in Polen eröffnet. Mit einer Leistung von 52,5 MW ist er einer der größten Windparks im Land. 21 Turbinen, die auf sieben verschiedene Standorte unterteilt sind, versorgen das polnische Posen und die Umgebung mit der sauberen Windenergie. Die erzeugte Leistung ist ausreichend für 45.000 Haushalte. 100 Millionen Euro hat E.ON dafür investiert. Für die Firma ist Polen ein wichtiger Standort. Bereits seit vier Jahren hat der Energieerzeuger hier eine feste Niederlassung. Durch den neuen Windpark rückt E.ON unter die fünf größten Windparkbetreiber des Landes.
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Achtung bei der RWE-Stromabrechnung
Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass der Energiekonzern RWE aufgrund eines Systemfehlers zum Teil fehlerhafte Stromabrechnungen an ihre Kunden verschickt hat. Die betroffenen RWE-Kunden bekamen im Grundversorgungstarif „RWE Klassik Strom“ falsche Preise abgerechnet, was eine Überzahlung von bis zu 32 Euro bei der aktuell versendeten Jahresabrechnung zur Folge hatte.
Wer betroffen ist, dies können nur Kunden im Tarif „RWE Klassik Strom“, deren Stromverbrauch zwischen dem 1. August 2010 und dem Ablesetermin geringer als 300 Kilowattstunden war sein, kann sich gerne an RWE wenden. Der Versorger erklärte, dass jeder Kunde auf Nachfrage eine korrigierte Jahresabrechnung erhält, aber eine systematische Kundeninformation aus technischen Gründen nicht möglich sei.
EWE plant Rückerstattung
Der Oldenburger Energiekonzern EWE hat entschieden, 100 Millionen Euro an seine Kunden zurück zu zahlen. Grund dafür ist das Urteil des Bundesgerichtshofes, dass im Juli die Steigerung der Kosten für einen Teil der Kunden als unwirksam erklärt hat. Davon betroffen sind über 60.000 Stromabnehmer in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.0,46 Cent pro Kilowattstunde sollen die Verbraucher zurück erhalten. Das sind, je nach Verbrauch zwischen 100 und 125 Euro für jeden betroffenen Haushalt, die ihnen bei der nächsten Jahresabrechnung gut geschrieben werden. Allerdings wollen sie nur diejenigen Kunden entschädigen, die den Vertrag aufgrund der Erhöhung nicht gekündigt haben. Auch die Kläger gegen EWE sollen leer ausgehen. Damit ist die nächste Klage gegen den Energiekonzern vorprogrammiert. Circa 50 Kunden hatten gegen EWE geklagt, die seit 2004 die Preise in mehreren Schritten angehoben hatten. Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung als unzulässig ansieht, hat es EWE nicht dazu verpflichtet, das unrechtmäßig erworbene Geld zurück zu zahlen. Dadurch ist die Firma jetzt in der Lage, Diejenigen abzustrafen, die sich gegen den Konzern gestellt haben. Unter dem Aspekt klingt es wie Hohn, wenn der Aufsichtsrat über die Rückerstattung sagt: „Wir wollen das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen“. Michael Gudehus, Mitglied der Bürgerinitiative „Oldenburger gegen Gaspreiserhöhungen“, hat bereits bekannt gegeben, dass die Organisation die Regelung nicht akzeptieren werden. Auch die Verbraucherzentrale ist skeptisch und rät alle Kunden zur genauen Prüfung ihrer Rechnungen, bevor sie sich auf diesen Handel einlassen. Eine weitere Sammelklage der Stromkunden von EWE liegt bereits dem Oberlandesgericht in Celle vor.
Vattenfall möchte sich neu aufstellen
Nicht nur RWE plant eine Umstrukturierung der Firma. Auch Vattenfall hat vor, das Unternehmen neu aufstellen. So will sich der Energieriese nach eigenen Angaben in den nächsten Jahren verstärkt auf die Standorte Schweden und Deutschland konzentrieren und hier die höchsten Investitionen vornehmen. Insgesamt plant Vattenfall, von 2010 bis 2014 mit circa 200 Milliarden Kronen das Unternehmen zu vergrößern. Dabei soll die gesamte Organisationsstruktur umgekrempelt werden. Offiziell steht auch eine Verbesserung der ziemlich schlechten CO2-Bilanz von Vattenfall auf der Agenda. Um circa 25 Prozent soll der Ausstoß von CO2 durch die Kraftwerke der Firma verringert werden. Statt dessen wird sich der Fokus mehr auf erneuerbare Energien richten. Seine Kohlekraft-Aktivitäten gerade in Deutschland, will Vattenfall jedoch nicht aufgeben und auch an den beiden Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel halten sie fest, obwohl es gerade hier immer wieder zu Ausfällen kommt. Laut Vattenfall-Chef Oystein Loseth wird es aber auch Einschnitte geben ; „Nach eine Phase intensiven Wachstums ist es nun Zeit zur Konsolidierung“. Eine etwas unsinnige Bemerkung, angesichts der steigenden Gewinne, die Vattenfall, wie alle großen Energiekonzerne, einfährt. Aber die lassen sich natürlich noch maximieren; zum Beispiel durch Stellenabbau. Um 6 Milliarden schwedische Kronen, das entspricht 648 Millionen Euro, will Vattenfall seine Kosten in den nächsten fünf Jahren verringern – und die höchsten Einsparungen erzielt man bei den Personalkosten.
AKW-Laufzeitverlängerung freut Stromkonzerne
Die großen Stromkonzerne wie E-on, Vattenfall, EnBW und RWE haben die vorläufige Entscheidung der noch amtierenden Bundesregierung über die AKW-Laufzeitverlängerung als positiv begrüßt. Dazu haben sie auch allen Grund. 127 Milliarden Euro Mehreinnahmen erwartet die Konzerne in den nächsten 12 Jahren. Nur 25 Prozent davon soll vom Staat abgeschöpft werden. Am stärksten profitiert das größte deutsche Energieunternehmen E.on davon. 53,5 Milliarden Mehrgewinn, bringt ihnen diese Entscheidung ein. RWE bekommt immerhin noch 32,8 Milliarden Euro mehr und EnBW 26,5 Milliarden. Das hält die Sprecher von E.on nicht davon ab, über die „hohe wirtschaftliche Belastung“ zu schwadronieren. Die Entscheidung der Regierung schaffe zwar für die Energiekonzerne verlässliche Rahmenbedingungen, aber die angezogene „Belastungsschraube“ müsse „unternehmerische Konsequenzen“ nach sich ziehen. Durch eine bereits angekündigte Erhöhung der Strompreise, die in einigen Bundesländern wie Niedersachsen schon durchgeführt wurde, können sie und werden sie locker die an den Staat zu zahlenden Steuern wieder herein holen. Forscher vom Öko-Institut haben ausgerechnet: „Von den gesamten Zusatzgewinnen verbleiben rund 15 Prozent für den Energieeffizienz- und Klimaschutzfonds, wobei auch hier das wesentliche Aufkommen erst nach 2016 erwartet werden kann„. Bleibt nur zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dem einen Riegel vorschiebt.