Innerhalb der nächsten zehn Jahre sollen 80 Prozent aller Haushalte mit einem so genannten „intelligenten Stromzähler“ ausgestattet worden sein. Diese Ziel soll innerhalb der nächsten Tage im Rahmen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes des EU-Energievertrages beschlossen werden. Diese digitalen Stromzähler sollen mit Web-Portalen verbunden werden, so dass jederzeit der genaue Stromverbrauch eines Kunden, von Jedem der Zugriff zu den Portalen hat, ermittelt werden kann. Damit lässt sich der genaue Tagesablauf eines jeden Haushalts rekonstruieren. Der proklamierte Sinn dieser Geräte ist es, den Verbraucher durch das Wissen über den Stromverbrauch einzelner Geräte zu sensibilisieren. Allerdings müssten dafür nicht, wie geplant, die Daten minütlich an den Energiekonzern geliefert werden. Datenschützer schlagen Alarm. Die ununterbrochene Übertragung und Speicherung dessen, was der Kunde wann an Strom verbraucht, stellt einen extremen Eingriff in die Privatspähre der Kunden dar. In Holland haben bereits massive Proteste von Konsumentenschutzorganisationen dazu geführt, dass ein geplantes Gesetz, mit dem der Kunde zu einer solchen Umrüstung gezwungen worden wäre, zurück gezogen werden musste. Ihre Forderung ist, dass der Kunde selbst entscheiden können muss, welche Daten in welchen Zeiträumen an die Energiekonzerne übertragen werden dürfen. Michael Ornetzeder, vom Institut für Technikfolgenabschätzung der Akademie der Wissenschaften schätzt, dass durch ein besseres Wissen über den Stromverbrauch der einzelnen Haushaltsgeräte der Kunde maximal 70 bis 100 Euro pro Jahr sparen könnte. Das ist als Anreiz für eine solche Umstellung zu wenig.