Bereits 2008 hat die Bundesnetzagentur Netzbetreiber verpflichtet ihre Preise offen zu legen und genehmigen zu lassen. Daraufhin klagten die Betreiber, nun hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht beschlossen das die Bundesnetzagentur die Preise für den Gasfernleitungstransport kontrollieren darf. Die Begründung ergibt sich daraus das es in dem Bereich keinen richtigen Wettbewerb gibt und die Kapazitäten bereits für Jahre verhandelt werden. Hinzukommend ist es in der Regel so, dass der Gas Importeur, der Lieferant und Weiterverkäufer sowie der Netzbetreiber zur gleichen Unternehmensgruppe gehören. Demnach ist es unwahrscheinlich, dass ein Netzkunde den Netzbetreiber wechselt. Matthias Kurt Präsident der Bundesnetzagentur sagte die Entscheidung sie wegweisend für die Zukunft der Energie Regulierung.
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