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Achtung vor Ablehnung von Sonderkündigungen

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(@silke)
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Immer mehr Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Stromanbietern. Diese lehnen Kündigungen teilweise ab nach Preiserhöhungen. Durch die gestiegene EEG Umlage haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht wenn der Versorger den Preis dadurch erhöht hat. Viele Versorger lehnen dies jedoch einfach ab mit dem Hinweis, dass es sich um gesetzliche Preissteigerungen handelt. Dies ist falsch und muss so nicht akzeptiert werden. Betroffenen wird empfohlen eine Schlichtungsstelle aufzusuchen.

 
Veröffentlicht : 15/02/2013 12:59 pm
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