Im Hinblick auf die Altersvorsorge und die steigenden Energiekosten, denken immer mehr Deutsche über Investitionen in die Strombranche nach. Eine vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) durchgeführte Umfrage ergab, dass 49 Prozent der Bundesbürger glauben, dass eine Geldanlage in den Netzausbau eine gute Investition für die Altersvorsorge wäre. Diese Möglichkeit könnte bald zur Verfügung stehen. Die Umfrage des DIA wurde von mehreren Banken und Versicherungen in Auftrag gegeben die eruieren wollen, ob die Bereitschaft zu diesbezüglichen Investments ausreichend ist, so das sich die Einrichtung entsprechender Fonds lohnt. Aktuell besteht gerade im Stromnetzausbau ein großer Finanzbedarf. Deshalb hat Bundesumweltminister Peter Altmaier im September vergangenen Jahres empfohlen, die Bürger durch Anlagen an den Kosten und den erwarteten Gewinnen des Stromnetzausbaus zu beteiligen. Bei Anlagen ab 500 Euro, könnten auch weniger gut verdienende Menschen von der Wertschöpfung der Energiewende profitieren. Wie die Umfrage zeigt, sehen die Befragten das ähnlich positiv.
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Neue Hochspannungsleitungen verursachen weiterhin Ärger
Die Energiewende ist beschlossene Sache. Für eine bessere und sichere Verteilung des dezentralisierten Ökostroms benötigt Deutschland auch ein qualitativ besseres Stromnetz und vor allem mehr Stromleitungen. Mit diesen soll beispielsweise der in Offshore-Windkraftanlagen generierte Strom vom Norden in den Süden Deutschlands transportiert werden – und das mit möglichst geringen Verlusten. Obwohl unter der Erde verlaufende Stromleitungen geringere Energieverluste und weniger Umweltschäden nach sich ziehen, setzen die meisten Strombetreiber aus Kostengründen auf Hochspannungsleitungen. Das führt jedoch verstärkt zu Konflikten mit den Bewohnern der betroffenen Gebiete. So kämpft derzeit die Gemeinde von Meerbusch-Osterath gegen den dort geplanten Bau eines großen Strom-Konverters. Dieser dient als Zwischenstopp für den Strom aus Offshore-Windparks für Nordrhein-Westfalen. Die Bewohner des Ortes fürchten die damit verbundene Strahlung und Umweltbelastung. Ihre Häuser werden deshalb massiv an Wert verlieren, so dass für die meisten von ihnen auch ein Umzug unmöglich wird. Alternativen, wie die Flächen stillgelegter Kohlekraftwerke, wären vorhanden. Während die Entscheidung für den Bau für die Anwohner existentiell ist, bedeutet eine eventuelle Änderung der Strecke für die beteiligten Stromkonzerne, wie in diesem Fall RWE, finanzielle Einbußen, die sie -freiwillig- nicht bereit sind zu akzeptieren. Es wird also Aufgabe der Politik sein zu entscheiden, inwieweit die Energiewende auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden darf, wenn der Grund dafür nicht Notwendigkeit, sondern Profitoptimierung ist.
Neue Umlage auf Stromrechnung
Um sich ausreichende Investitionen in Offshore-Windparks und deren Anbindung an das Stromnetz zu sichern, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern einen zusätzlichen Posten auf ihrer Stromrechnung beschert. Demnach müssen Stromkonzerne künftig für fehlende Netzanbindung an neu errichtete Windparks haften. Je nach Länge und Umfang der Verzögerung, können bis zu 110 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen anfallen, die wiederum auf die Rechnung der Verbraucher umgelegt werden. Damit erhofft die Bundesregierung einen zügigeren Ausbau des Stromnetzes, um die bis 2013 geplante Energiewende zu erreichen. Strom aus Offshore-Windkraftanlagen soll dann einen „wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs“ leisten. Inzwischen hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Um sich langfristig gegen die steigenden Kosten für Strom und Heizung zu sichern, empfiehlt sich entweder ein Anbieter-Vergleich auf einem Online-Portal, oder für diejenigen, die das Glück haben ein eigenes Haus zu besitzen, eine eigene Photovoltaik-Anlage. Eine Senkung der Energiekosten ist für die kommenden Jahre jedenfalls nicht zu erwarten.
Bund übernimmt Planung des Netzausbaus
Nach lang anhaltenden Kompetenzgerangel haben die Minister der Bundesländer endlich zugestimmt, die Zuständigkeit der Planung länderübergreifender Stromleitungen der Bundesnetzagentur zu überlassen. Die Kanzlerin versicherte, dass die Planung stets in Abstimmung mit den Ländern vorgenommen werde und lobte die Einigung als wichtigen Schritt, um die geplante Energiewende bis 2020 umsetzen zu können. Dafür ist ein umfassender Um- und Ausbau des bestehenden Stromnetzes notwendig. Die Einzelheiten wurden im Netzentwicklungsplan festgelegt, der jetzt noch genehmigt werden muss. Darin enthalten ist auch ein neues Raumordnungs- und Planfestellungsverfahren, die nach Verabschiedung durch das Kabinett zukünftig vom Bund durchgeführt werden sollen. Allerdings lehnten die Länderminister den zusätzlichen Verlust der Zuständigkeit von Offshore-Netzanbindungen ab. Sie verlangen von der Regierung, im Gegenzug für ihre Abgabe der Verantwortung für länderübergreifende Stromtrassen, die kürzlich geänderte Zuständigkeit für die Netzplanung auf See rückgängig zu machen.
Genehmigungsverfahren für Windparks erleichtert
Das Bundesbauministerium hat jetzt durch eine Änderung der Vorschriften veranlasst, dass Genehmigungen für den Bau von Offshore-Windkraftanlagen zügiger erteilt werden können. Seit Montag den 30. Januar ist die Änderung in Kraft. Damit können alle bereits laufenden Genehmigungsverfahren für ein Projekt zusammen, im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt werden. Dadurch fallen die bisher unterschiedlichen Zeit- und Maßnahmepläne weg. Ramsauer: „Windparks können nun schneller entstehen und den Strom schneller an Land bringen. Künftig genügt jetzt ein Verfahren“. Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Maßnahme um, die sie als Teil der Energiewende angekündigt hatte. Das durch den Wegfall bürokratischer Hürden beschleunigte Genehmigungsverfahren soll helfen, die Umstellung der deutschen Stromversorgung auf erneuerbare Energien zu schneller voranzubringen. Bereits 84 Anträge für Offshore-Windfarmen liegen den Behörden aktuell vor. Wenn diese genehmigt und gebaut wurden, wäre damit bereits die Hälfte des von der Regierung veranschlagten Zieles, Bis 2030 durch Offshore-Windkraft eine Stromerzeugungskapazität von 25 Gigawatt zu erzielen, erreicht. 25 Gigawatt entspricht der Strommenge, die von 20 Atomkraftwerken produziert wird. Doch nicht nur der Ausgleich für den Ausstieg aus der Atomenergie, auch die Einsparung teurer werdender Ressourcen, wie Öl und Gas, soll durch die Umstellung auf erneuerbare Energien gelingen. Die lange Laufzeit der Planfeststellungsverfahren war bisher eines der zeitaufwändigsten Hindernisse, bei der Bewältigung dieser Umstellung. Jetzt liegt es an den Energieunternehmen und Investoren, wie schnell der Ausbauprozess vonstatten geht.