Das Bundesbauministerium hat jetzt durch eine Änderung der Vorschriften veranlasst, dass Genehmigungen für den Bau von Offshore-Windkraftanlagen zügiger erteilt werden können. Seit Montag den 30. Januar ist die Änderung in Kraft. Damit können alle bereits laufenden Genehmigungsverfahren für ein Projekt zusammen, im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt werden. Dadurch fallen die bisher unterschiedlichen Zeit- und Maßnahmepläne weg. Ramsauer: „Windparks können nun schneller entstehen und den Strom schneller an Land bringen. Künftig genügt jetzt ein Verfahren“. Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Maßnahme um, die sie als Teil der Energiewende angekündigt hatte. Das durch den Wegfall bürokratischer Hürden beschleunigte Genehmigungsverfahren soll helfen, die Umstellung der deutschen Stromversorgung auf erneuerbare Energien zu schneller voranzubringen. Bereits 84 Anträge für Offshore-Windfarmen liegen den Behörden aktuell vor. Wenn diese genehmigt und gebaut wurden, wäre damit bereits die Hälfte des von der Regierung veranschlagten Zieles, Bis 2030 durch Offshore-Windkraft eine Stromerzeugungskapazität von 25 Gigawatt zu erzielen, erreicht. 25 Gigawatt entspricht der Strommenge, die von 20 Atomkraftwerken produziert wird. Doch nicht nur der Ausgleich für den Ausstieg aus der Atomenergie, auch die Einsparung teurer werdender Ressourcen, wie Öl und Gas, soll durch die Umstellung auf erneuerbare Energien gelingen. Die lange Laufzeit der Planfeststellungsverfahren war bisher eines der zeitaufwändigsten Hindernisse, bei der Bewältigung dieser Umstellung. Jetzt liegt es an den Energieunternehmen und Investoren, wie schnell der Ausbauprozess vonstatten geht.