Schlechte Nachrichten für Geringverdiener. Die Bundesregierung lehnt Sozialtarife bei Strom- und Gasversorgern ab. Ihnen bleibt nun nichts weiter übrig, als den günstigsten Tarif per Onlinerechner zu ermitteln und hier einen Sparfaktor suchen.
Für Hartz-IV-Empfänger gibt es die sogenannte Erstattung der Kosten der Unterkunft, welche aber nicht die Stromkosten mit eindeckt. Mit den Unterkunftskosten bekämen den ALG 2 Empfänger neben der Kaltmiete ihre Heizungsausgaben erstattet. Die Kosten für Strom und Warmwasser sind jedoch aus dem Regelsatz von 351,- Euro im Monat von den Betroffenen selbst aufzubringen.