EEG-Umlage beim Stromanbieterwechsel beachten!

Finanzexperten raten Kunden dringend, bei einem Stromanbieterwechsel die EEG-Umlage nicht zu vergessen. Wer verschiedene Stromanbieter vergleicht und zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, muss darauf achten, dass die ab 2014 höhere EU-Abgabe, die für den Ausbau erneuerbarer Energien erhoben wird, bei den Vergleichsangeboten bereits in der Kalkulation enthalten ist. Viele Anbieter haben es bisher noch nicht geschafft, ihre Angebote für das kommende Jahr entsprechend zu aktualisieren. Erst rund zehn Prozent der Stromanbieter haben die Erhöhung in ihren Angeboten bereits berücksichtigt. „Wir raten zu einem Wechsel in einen solchen Tarif. Andernfalls besteht die Gefahr, dass kurz nach dem erfolgreichen Stromanbieterwechsel ein Preiserhöhungsschreiben eintrifft“, rät Verifox-Experte, Jan Lengerke. Die EEG-Umlage erhöht sich, ab 2014, von 5,277 Cent pro Kilowattstunde auf 6,24 Cent/kWh. Das entspricht einer durchschnittlichen Kostensteigerung von 46 Euro pro Haushalt, da die Umlage direkt an die Endverbraucher weitergegeben werden. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich. Bis zu 160 Euro pro Jahr können Kunden mit einem günstigeren Anbieter einsparen.

Berliner Volksentscheid gescheitert

Der Volksentscheid über den Rückkauf der Berliner Stromversorgung scheiterte. Nur 24,1 Prozent der Stimmberechtigten votierten für die Rekommunalisierung. Notwendig wären jedoch ein Viertel, also 25 Prozent aller Berliner Wahlberechtigten gewesen. Die Initiatoren des Volksentscheides wollten erreichen, dass der Berliner Senat das Stromnetz zurückkauft und ein neues Stadtwerk gründet, welches verstärkt Ökostrom produziert und den Berliner Verbrauchern mehr Schutz vor Preiserhöhungen bietet. Im September hatte es bereits in Hamburg ein diesbezügliches Volksbegehren gegeben, bei dem sich mehr als die Hälfte aller Hamburger Bürger für den Rückkauf ausgesprochen hat. In Berlin fehlten jedoch 0,9 Prozent der benötigten Stimmen. 620.000 Menschen hätten für den Rückkauf stimmen müssen. Unabhängig vom Ergebnis des Volksentscheids, hat das Berliner Abgeordnetenhaus, die Gründung eines ausschließlich Ökostrom produzierendes neuen Stadtwerks beschlossen.

RWE warnt erneut vor Stromengpässen im Winter

Peter Terium, der Chef des Energiekonzerns RWE, hat erneut vor Strom-Engpässen gewarnt. Demnach könnte es, aufgrund der geplanten Abschaltung zahlreicher AKW, zu Blackouts in Europa kommen. Bereits in den vergangenen beiden Wintern sei „die Lage angespannt“ gewesen, wie Terium in einem Interview gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt. Sorgen bereite ihm vor allem das Wirtschaftswachstum, dass den Strombedarf kontinuierlich erhöht. In Verbindung mit dem höheren Energiebedarf im Winter, könnte dies die vorhandene Kapazität übersteigen. Parallel dazu sorgt die steigende Nachfrage nach Ökostrom und die sinkenden Preise für Strom aus regenerativen Rohstoffen dazu, dass Kohle- und Gaskraftwerke häufiger vom Netz genommen werden. Ob die seit Jahren prophezeiten Blackouts tatsächlich zu befürchten sind, ist jedoch umstritten. Allerdings leiden die Gewinne des Stromkonzerns unter den sich ständig ändernden Marktbedingungen. Terium: „30 bis 40 Prozent der Anlagen schreiben Verluste.“ Dadurch fehlt das Geld, um die Schulden des Unternehmens zu tilgen. „Um es klar zu sagen: eine gefährliche Situation.“ Der RWE-Chef kündigt deshalb „unvermeidbare Sparprogramme“ an, zu denen auch Stellenstreichungen gehören. Viele Bereiche sollen zudem in Niedriglohnländer verlegt werden. RWE hat aktuell einen Umsatz von über 50 Milliarden Euro und 70.000 Beschäftigte.

EU strebt einheitliche Haftpflichtversicherung für AKWs an

Der EU-Energiekommissar, Günther Oettinger, hat die Einführung einer einheitlichen Akw-Haftpflichtversicherung angeregt. Damit könnten endlich die „wahren Kosten“ von Atomenergie transparent gemacht und die Verantwortung für Folgekosten auf diejenigen umgelegt werden, die davon am meisten profitieren. Die Versicherungssummen müsste, so Oettinger, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“, bei mindestens einer Milliarde Euro liegen. Zwar würden durch die Versicherungsbeiträge die Preise für die Verbraucher steigen, da die Akw-Betreiber diese auf die Kunden umlegen, dadurch wären aber auch die immensen Kosten für die Folgen verschiedener Störfälle abgesichert, die, wie seit zwei Jahren gut am Beispiel der Havarie im Akw Fukushima zu sehen ist, bisher zu einem großen Teil durch die Regierung und damit vom Steuerzahler getragen werden müssen. Außerdem würde durch die Preissteigerung die bisher bestehende Wettbewerbsverzerrung gemildert, da bei der Preisgestaltung von Atomstrom die Kosten für Störfälle ebenso wenig einkalkuliert sind, wie die zu erwartenden Lagerkosten, für ausgediente Brennstäbe. Auch jetzt gibt es schon staatlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen, für die Betreiber von Akw. Allerdings sind die Mindestversicherungssummen, in den einzelnen EU-Ländern, sehr unterschiedlich und selten ausreichend hoch. Vor allem in den Osteuropäischen Staaten ist die festgelegte Mindestversicherungssumme meist viel zu niedrig. Experten schätzen die Kosten für das havarierte Atomkraftwerk in Fukushima auf – bisher – 187 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Gleichzeitig mit dem Subventionsbericht für Kohle, Gas und Erneuerbare Energien, will der EU-Kommissar deshalb im Frühjahr seinen Vorschlag für eine EU-einheitliche Haftpflichtversicherung vorlegen.

Förderprogramm für Solarspeicher

Seit dem ersten Mai 2013 gilt das neue Förderprogramm für Solarstrom-Speicher, dass Besitzern von Solaranlagen bei der Solar-Nutzung zum Eigenverbrauch unterstützen soll. Staatlich finanziell gefördert wird beispielsweise die Anschaffung von Batterien, zur Speicherung von Solarstrom. „Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zur Unterstützung der Energiewende im Jahr 2013 bei den von ihr selbst durchgeführten Programmen die Ausgaben selbst übernehmen“, erklärte das Umweltministerium. 25 Millionen Euro wurden dafür zur Verfügung gestellt. Das Programm hat allerdings auch einen Haken; gefördert werden nur neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, so dass Alteigentümer keine Chance auf finanzielle Hilfe für die Anschaffung einer Batterie bekommen. „Wird eine Photovoltaikanlage neu installiert, erhält deren Besitzer einen Zuschuss von bis 30 Prozent oder maximal 600 Euro pro Kilowattstunde Spitzenleistung (kWp) seiner Anlage , wenn er auch ein Speichersystem dazu kauft“, erklärt Michael Wieser, vom Solarspeicherhersteller Neovoltaik. Die Förderung gilt zudem nur für kleine Anlagen, bis zu einer Leistung von maximal 30 kWp. Der erzielte Strom muss zu mindestens 40 Prozent vom Hauseigentümer selbst verbraucht werden. Noch immer sind die recht hohen Investitionskosten der Haupthinderungsgrund, für die Anschaffung einer Solaranlage, weshalb die Solarbranche hofft, dass die staatliche Unterstützung die Hemmschwelle langfristig etwas senkt.