DU fordert Rücknahmepflicht für Energiesparlampen

Eine Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe hat ergeben, dass die Bereitschaft der Supermärkte, die von ihnen verkauften Energiesparlampen nach Gebrauch zurück zu nehmen, nur sehr minimal ist. Energiesparlampen enthalten geringe Mengen an giftigem Quecksilber und müssen deshalb als Sondermüll behandelt werden. Bisher wurden jedoch nur 37 Prozent aller verbrauchten Leuchtstoffröhren und Energiesparbirnen gesondert gesammelt und entsorgt. Das liegt vor allem daran, dass die meisten Verbraucher nicht wissen wo sie diese abgeben können. Die Weigerung der Geschäfte die Altlampen nach Gebrauch zurück zu nehmen, erschwert die fachgerechte Entsorgung. Gerade einmal 18 Prozent aller Geschäftsfilialen werden bei Kauf der Lampen über die Möglichkeiten der anschließenden Entsorgung informiert. Noch weniger von ihnen bietet Sammelbehälter für kaputte Energiesparlampen an. „Ausgebrannte Energiesparlampen landen hierzulande immer noch zu oft im Hausmüll. Um das zu ändern, müssen attraktive und deutlich verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher geschaffen werden“, kritisiert Maria Elander, von der Deutschen Umwelthilfe. Die DU fordert eine Rücknahmepflicht für alle Geschäfte, die Energiesparlampen verkaufen. Elander: „Überall dort, wo Energiesparlampen verkauft werden, müssen diese auch zurückgenommen werden – und zwar kostenlos und unabhängig davon, wo sie gekauft wurden“. Nur eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet den umfassenden ökologischen Nutzen der neuen Energiesparlampen, die einen um rund 80 Prozent geringeren Stromverbrauch haben, als herkömmliche Glühbirnen.