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Stromunterbrechnung bringt Recht auf Mietminderung

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(@silke)
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Themenstarter
 

Wenn der Strom in einer Wohnung über längere Zeit ausfällt, so ist der Mieter berechtigt die Miete zu mindern. Dies gab der Eigentümerverband Haus und Grund bekannt. Vor allem wenn die Haustechnik für den Ausfall verantwortlich ist, dann ist eine Mietminderung in jedem Fall möglich. Der Vermieter muss jedoch vom Mangel in Kenntniss gesetzt werden, ansonsten kann eine Mietminderung nicht durchgeführt werden. Immerhin muss er die Chance haben den Mangel zu beseitigen. Ist der Mieter selbst verantwortlich für den Stromausfall, Kabel durchgeschnitten etc. so ist eine Minderung natürlich nicht möglich.

 
Veröffentlicht : 03/10/2013 11:03 am
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