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Minderverbrauch und Bonuszahlung! Brauche Hilfe

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 Alex
(@admin)
Beiträge: 665
Mitglied Admin
Themenstarter
 

Nabend,

hoffe hier sind einige Profies oder auch Anwälte, welche mir bei meiner Frage helfen können.

 

Meine Freundin hat für unsere neue Wohnung einen Stromvertrag abgeschlossen.

Nach dem nun der Liefertermin fest stand, habe auch ich mal genauer über die Mails geschaut und bin fast umgefallen.

 

Benötigt hatten wir 3.500 kwh, der mögliche Vertrag waren aber 3,700 kwh. (2 Personen, 70 qm-Wohnung und Warmwasser und Heizung über Öl) und zudem steht in dem Vertrag: Minderverbräuche werden NICHT verrechnet.

Bedeutet, wenn wir nur 3.000 kwh benötigen, bekommen wir kein Geld zurück.

Ist sowas überhaupt erlaubt, einfach Geld für eine Sache zu behalten, die garnicht geliefert wurde?

Das ein Minderverbrauch nicht berücksichtigt wird, steht nicht in den AGB sondern nur in einer Fußzeile!!

 

Des weiteren war ein Preis für die 3.700 kwh angegeben welcher sehr gut war, aufgrund eines Bonus.

OHNE den Bonus ist der Preis eher schlecht.

 

Dieser Binus wird aber nicht aktuell angerechnet sondern erst nach 12 Monaten.

Laufzeit des Vertrages 12 Monate.

wenn ich nun Fristgerecht kündige, werden die bestimmt den Bonus NICHT auszahlen.

 

Wie ist so etwas rechtlich zu halten?

 

Ab wann läuft denn Offiziell die Wiederrufsfrist, ab erster Lieferung oder ab Auftragsbestätigung??

 

Hilfe, will aus der Abzocke raus, wer kann helfen?

 

Grüße

Bubi

 
Veröffentlicht : 27/11/2011 10:44 pm
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