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Themenstarter
Der Eigentümerverband Haus und Grund gab bekannt, dass Mieter einen Anspruch darauf haben die Verbrauchswerte der Nachbarn einzusehen. Nur so sei feststellbar, ob die Betriebskostenabrechnung korrekt laufe oder ob es Ungereimtheiten gibt. Sollten Vermieter dies nicht zulassen, so sind Nachforderungen nicht in voller Höhe vom Mieter zu zahlen. Im Zweifel müsse der Vermiter Datenschutzrechtliche Angaben schwärzen. Dies wurde vom Landgericht auch so bestätigt, für Vermieter sollte dies jedoch bei korrekter Abrechnung auch kein Problem sein.
Veröffentlicht : 20/09/2013 10:45 am