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Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass für Solaranlagen nur eine zweijährige Gewährleistungspflicht gilt. Einige Kläger waren der Ansicht, dass eine fünfjährige Gewährleistungspflicht vorliege, da es sich um ein Bauwerk handelt und man dort derartige Gewährleistungspflichten hat. Doch dem ist nicht so, eine Solaranlage ist kein Bauwerk und zudem auch nicht für die Konstruktion oder den Bestand und Erhalt des Gebäudes verantwortlich. Verbraucher wird dies eventuell ärgern, vor allem Anlagen aus China sollen ja des öfteren relativ zeitnah kaputt gehen. Hier hätten die deutschen Hersteller definitiv punkten können.
Veröffentlicht : 12/10/2013 11:09 am