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Themenstarter
Die Planungen für eine Höchstspannunsleistung bei Krefeld sind für rechtswidrig erklärt worden. Die 7,4 Kilometer lange Leitung hätte einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, dies ist nicht geschehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat also die Planung für ungültig erklärt. Es wird nämlich kein Bezug dazu genommen welche Auswirkungen dies auf Mensch und Umwelt habe. Die Planer haben aber die Möglichkeit eine solche Prüfung nachzuholen, sollte diese positiv verlaufen steht dem Bau nichts im Weg. Es zeigt aber auch wieder einmal wie mit der Energiewende und dem Netzausbau umgegangen wird, wenn schon bei der Planung vieles falsch gemacht wird.
Veröffentlicht : 20/12/2013 12:23 pm