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Themenstarter
Der Bundesgerichtshof befasst sich derzeit mit dem Thema Gaspreise. Wann diese angehoben werden dürfen müsse genauer formuliert werden, eine einfache Klausel reiche nicht aus. Dies wird ein Grundsatzurteil welches die Versorger dazu auffordern wird weitere Informationen zu den Preisen und deren Erhöhungen anzugeben. Einige Kläger aus den Jahren 2003 bis 2006 haben sich bei den Preissteigerungen gewehrt, sie könnten nun Recht bekommen und müssten die Steigerungen tatsächlich nicht bezahlen. Dann wird zu klären sein ob andere Kunden ebenfalls einen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Veröffentlicht : 15/07/2013 10:57 am