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Themenstarter
Ein Privatkunde klagte gegen seinen Gasversorger, dieser hatte eine unzulässige Vertragsklausel festgesetzt, der Kunde wollte nun sein Geld aus der Preiserhöhung zurück haben. In Hamm vor dem Oberlandesgericht bekam der Mann nun Recht und bekommt die Preiserhöhungen aus den letzten drei Jahren rückwirkend erstattet. Es lohnt sich also genau in die Verträge zu schauen und eventuell dagegen anzugehen.
Veröffentlicht : 24/09/2012 11:18 am