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Fallpauschalen bei Schlichtung sind angemessen

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(@silke)
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Einige Energieversorger hatten geklagt, dass die Fallpauschalen bei der Schlichtungsstelle, nicht angemessen seien. Das Landgericht Berlin hat daraufhin den Fall überprüft und die Pauschalen für angemessen bewertet. Es sei nun einmal so, dass die Kosten für die Schlichtungsstelle von dem Energieversorger zu tragen sei, unabhängig davon wie der Fall ausgeht. Pro Fall fallen je nach Umfang zwischen 100 und 450 Euro an. Viele Versorger sind durch die massiven Kundenbeschwerden dadurch ganz schön belastet worden was die finanzielle Seite angeht. Dafür werden die Fälle in der Regel ohne Gerichtsprozess gelöst.

 
Veröffentlicht : 24/01/2014 11:51 am
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