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Der Energieversorger EnBW wurde durch die Verbraucherzentrale Baden Württemberg abgemahnt wegen Irreführung. EnBW habe im Juli behauptet das die niedrigen Gaspreise durch das Stuttgarter Landgericht bestätigt wurde. Diese Aussage ist laut Verbraucherzentrale ein Verstoß wegen unlauteren Wettbewerbes. Das Landgericht hat zum einen nichts bestätigt und erst recht nicht zum Gaspreis des Unternehmens.
Themenstarter Veröffentlicht : 16/09/2010 10:16 a.m.
Das ist natürlich schon sehr dreist, den Verbraucher mit Angaben eines Gerichtes zu täuschen die so nie stattgefunden haben. Ich finde die Strafen für derartige Verbrauchertäuschungen ohnehin viel zu lasch.
Veröffentlicht : 18/09/2010 11:18 a.m.