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BGH entscheidet über Stromsperren

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(@silke)
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Vor dem Bundesgerichtshof wird am Mittwoch darüber verhandelt, wann ein Versorger einem Kunden den Stromanschluss sperren darf. Im konkreten Fall hat ein Kunde aus Protest das sein Versorger die Preise ständig erhöht die Zahlungen eingestellt und so Schulden in Höhe von 1300 Euro beim Versorger. Der Versorger stellte daraufhin den Strom ab. Nun wird auf eine rechtswidrige Abstellung geklagt, da sich der Versorger nicht an den vereinbarten Tarif gehalten habe. Laut Gesetz dürfen Versorger den Strom bereits bei einem Rückstand von 100 Euro abstellen. Es muss jedoch vorher abgemahnt werden und die Sperrung angedroht werden. Im letzten Jahr gab es mehr als 300.000 Stromsperren in Deutschland. In den Vorinstanzen gab man dem Kunden zumindest bisher teilweise Recht, er hätte nur nicht die gesamte Summe einbehalten dürfen, sondern lediglich den erhöhten Betrag. Nun muss man auf Mittwoch warten was der BGH dazu sagt.

 
Veröffentlicht : 16/12/2013 11:52 am
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