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Themenstarter
Wer noch einen alten Wärmezähler hat, muss diesen bis Ende des Jahres austauschen, betroffen sind alle Zähler die vor 1987 eingebaut wurden. Nur wenn die anerkannten Regeln der Technik entsprechen ist eine Weiternutzung möglich. Im kommenden Jahr müssen die Geräte auch in der Lage sein Heizung und Warmwasser separat zu messen. Vermieter müssen den Austausch vornehmen, ansonsten können Mieter pauschale 15 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser kürzen. Dies ist in der Heizkostenverordnung so vorgesehen.
Veröffentlicht : 22/08/2013 12:37 pm