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                    Einige Stromversorger wurden erneut abgemahnt, diesmal sind bestimmte Vertragsklauseln bedenklich. Bereits von November 2009 bis März 2010 mahnten Verbraucherschützer Unternehmen wie RWE, Flexstrom und Vattenfall ab, diese änderten größtenteils daraufhin die Vertragsklauseln. Jetzt ging es in die nächste Abmahnwelle, besondere Thematik in den Verträgen, der Kunde muss wissen wann genau sein Vertrag beginnt und die Grundversorgungspreise dürfen nicht umgehend weitergegeben werden wenn diese sich nach oben hin ändern.
                            Veröffentlicht : 30/09/2010 6:41 p.m.		                    						
                    	
                    
