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Erhöhungen stehen an

 
 Alex
(@admin)
Mitglied Admin

Der Strom und Gaspreis steigt erneut, für Sonderkunden gibt es nun einige Änderungen. Wer einen besonderen Tarif beim örtlichen Versorger nutzt oder sich fremd beliefert lässt, für den gelten Erhöhungen nur, wenn diese im Vertrag bereits festgehalten wurden mittels einer Preisanpassungsklausel. Diese Klauseln sind jedoch vom Bundesgerichtshof als nichtig erklärt worden. Wer also eine Erhöhung bekommt, kann erst einmal Widerspruch einlegen, die Sache geht noch zum Europäischen Gerichtshof, dort wird dann eine entgültige Entscheidung getroffen wie mit diesen Klauseln verfahren wird.


Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 03/10/2011 11:25 a.m.
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