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Themenstarter
Der Energiekonzern E.ON gab bekannt, dass man noch in diesem Jahr gegen den Atomausstieg klagen werde. Das Bundesverfassungsgericht muss sich dann mit dem Fall befassen. Kritisiert wird, dass der Atomausstieg im Sommer gegen das Eigentumsrecht verstoße, welches im Grundgesetz Artikel 14 festgelegt ist. Dem Unternehmen sind Schäden in Milliardenhöhe dadurch entstanden.
Veröffentlicht : 03/11/2011 12:53 pm