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Brennelementesteuer zu Unrecht?

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 Alex
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Das Finanzgericht in Hamburg hatte einem Eilantrag von E.ON statt gegeben, in der man die Rückzahlung von 100 Millionen Euro verlangte die für die Brennelementesteuer erhoben wurden. Das Gericht gab bekannt das man die Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer anzweifelt. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz um eine Brennelementesteuer zu erlassen. Jetzt darf sich der Bundesfinanzhof mit dem Thema befassen, RWE und EnBW kündigten ebenfalls rechtliche Schritte an.

 
Veröffentlicht : 20/09/2011 11:12 am
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