Hey, hier ist wieder Alex!
Und wenn du zur Miete wohnst, kennst du das vielleicht: Man bekommt eine Wohnung – und irgendwo steht im Mietvertrag was von „Stromvertrag eigenständig abschließen“. Oder schlimmer: Es wird einfach alles über die Nebenkostenpauschale abgerechnet, fertig.
Aber: Als Mieter hast du beim Strom mehr Rechte (und mehr Möglichkeiten), als viele denken. Und wenn du clever bist, kannst du auch ohne eigenes Haus kräftig sparen – Jahr für Jahr.
Also schauen wir uns das heute mal genau an!
Wer ist für den Stromvertrag zuständig – Vermieter oder Mieter?
Kurz und knapp:
? In 99 % der Fälle bist du als Mieter selbst für deinen Stromvertrag verantwortlich.
Das heißt: Du entscheidest, bei welchem Anbieter du bist, wie viel du zahlst, welchen Tarif du wählst – und ob du jährlich wechselst oder 10 Jahre im Grundversorger-Tarif versauerst.
Einzige Ausnahme:
Bei möblierten Wohnungen oder WGs mit Pauschalmiete kann der Strom in der Warmmiete enthalten sein. Dann hast du allerdings auch keine Kontrolle über den Anbieter oder die Kosten.
Mein Rat: Wenn möglich, immer selbst regeln. Du hast sonst kaum einen Hebel zum Sparen.
Darf ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Ja, unbedingt! Und das solltest du auch.
Sobald du selbst beim Netzbetreiber als Anschlussnutzer gemeldet bist (also der Stromzähler auf deinen Namen läuft), hast du volle Wechselfreiheit.
Du brauchst dafür:
- deinen Namen
- Zählernummer (steht im Sicherungskasten oder auf der Rechnung)
- jährlichen Verbrauch (z.?B. aus der letzten Abrechnung oder geschätzt)
Dann kannst du in wenigen Minuten den Anbieter wechseln – ohne den Vermieter überhaupt fragen zu müssen.
Was ist mit dem Stromzähler – gehört der mir?
Nein, der gehört dem Netzbetreiber, nicht dir oder dem Vermieter. Du nutzt ihn nur – und dein Anbieter rechnet auf Basis dieses Zählers mit dir ab.
Wichtig für Mieter:
- Zählerstand bei Einzug dokumentieren! (am besten mit Foto)
- Bei Auszug ebenfalls – für die Schlussrechnung
- Wenn’s mehrere Zähler im Haus gibt: unbedingt wissen, welcher deiner ist
Und ja – es kommt oft vor, dass versehentlich der falsche Zähler abgerechnet wird. Also: lieber zweimal nachprüfen!
Darf ich als Mieter eine Mini-PV-Anlage betreiben?
Immer häufiger gefragt – und die Antwort lautet: ja, mit Einschränkungen.
? Du darfst ein sogenanntes Balkonkraftwerk betreiben – also eine Mini-Solaranlage mit bis zu 800?W Leistung
? Du brauchst keine Baugenehmigung, aber die Zustimmung des Vermieters für die Montage am Geländer
? Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister ist Pflicht (geht online)
Viele Vermieter sagen nichts, wenn die Anlage ordentlich befestigt ist und keine Gefahr darstellt. Mein Tipp: freundlich fragen, mit Fakten überzeugen – klappt oft besser als einfach machen.
Welche Sparpotenziale hast du als Mieter?
? 1. Stromanbieter clever wählen:
Tarife mit Sofortbonus, Preisgarantie oder Ökostrom – ganz nach deinem Bedarf.
? 2. Verbrauch senken durch Verhalten:
Stand-by ausschalten, effizient kochen, weniger Wäsche trocknen – bringt oft mehr als man denkt.
? 3. Altgeräte durch sparsame Modelle ersetzen:
Auch als Mieter kannst du Kühlschrank & Co. selbst austauschen (oder dir neue Geräte zulegen, die beim Auszug mitgehen).
? 4. Zwischenzähler nutzen bei WGs oder Untermiete:
Wenn ihr euch den Stromzähler teilt, kannst du mit einem Zwischenzähler fair abrechnen – kostet wenig, spart Diskussionen.
Als Mieter bist du beim Strom nicht machtlos – sondern voll handlungsfähig!
Ich sag’s dir ehrlich: Wer zur Miete wohnt und sich nicht um seinen Stromvertrag kümmert, verschenkt bares Geld.
Und zwar nicht nur einmal, sondern jedes Jahr aufs Neue.
Deshalb:
- Kenne deinen Zähler
- Wechsle regelmäßig den Anbieter
- Und nutze, was du nutzen kannst – von smarten Steckdosen bis Balkon-PV
Du wohnst zur Miete und willst wissen:
- Welche Anbieter für Mieter besonders fair sind?
- Wie du bei Untermiete sauber abrechnest?
- Oder ob sich ein dynamischer Tarif für deine Mietwohnung lohnt?
Sag einfach Bescheid – ich schreib den nächsten Artikel direkt für dich. ?