Stromrechnung geschätzt? Diese Angaben fordere ich beim Anbieter an
Eine hohe Stromnachzahlung wirkt besonders überraschend, wenn ich den Zähler im Abrechnungsjahr nicht selbst abgelesen habe. Bevor ich den Verbrauch für falsch halte oder einen neuen Tarif auswähle, prüfe ich zunächst, welche Zählerstände und welcher Zeitraum auf der Rechnung stehen. Eine Schätzung kann in bestimmten Fällen zulässig sein – sie sollte aber als solche erkennbar und nachvollziehbar sein.
Ich lese die Ableseart auf der Rechnung
Auf einer Stromrechnung können abgelesene Werte, vom Messstellen- oder Netzbetreiber übermittelte Ersatzwerte und geschätzte Verbräuche auftauchen. Das ist nicht dasselbe. Ich suche deshalb nach dem Hinweis, wie der Anfangs- und Endstand ermittelt wurde. Ein aktueller Zählerstand vom heutigen Tag erklärt noch nicht automatisch, welchen Stand der Zähler am Ende des zurückliegenden Abrechnungszeitraums hatte.
Das Energiewirtschaftsgesetz erlaubt eine Verbrauchsschätzung nur unter bestimmten Voraussetzungen: etwa wenn erforderliche Ablesedaten trotz Aufforderung nicht übermittelt wurden oder der Lieferant den tatsächlichen Verbrauch aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht ermitteln kann. Die Schätzung muss die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigen. In der Rechnung muss sie deutlich hervorgehoben sein; außerdem gehören der zulässige Grund und die verwendeten Faktoren dazu. Auf Wunsch muss der Lieferant die Schätzung unentgeltlich in Textform erläutern.
Diese fünf Punkte gleiche ich ab
- Zählernummer: Passt sie zu meinem Zähler und zur Lieferstelle?
- Anfangs- und Endstand: Stimmen die Werte mit meinen Fotos oder Notizen aus dem Abrechnungszeitraum überein?
- Ermittlungsart: Ist der Stand als abgelesen, übermittelt, Ersatzwert oder geschätzt bezeichnet?
- Zeitraum und Preise: Sind die richtigen Tage und gegebenenfalls die Preise vor und nach einer Preisänderung berücksichtigt?
- Abschläge: Sind meine bereits bezahlten Monatsbeträge vollständig abgezogen?
Wenn mehrere Werte fehlen, notiere ich sie für eine konkrete Rückfrage. So kann der Anbieter erkennen, ob es um eine falsche Zählerzuordnung, einen abweichenden Stand oder eine nicht nachvollziehbare Schätzung geht.
Ein Foto hilft, aber nur mit Datum und Zählerzuordnung
Ich fotografiere Zählernummer und Zählerstand möglichst gemeinsam und speichere das Bild mit dem Aufnahmedatum. Bei einer heutigen Ablesung notiere ich ausdrücklich, dass der Stand von heute stammt. Liegt der Abrechnungsstichtag schon Wochen oder Monate zurück, ist das Foto kein rückwirkender Beleg für genau diesen Stichtag. Es kann dem Lieferanten aber helfen, den aktuellen Wert zuzuordnen und zu erklären, welche Daten für die historische Rechnung herangezogen wurden.
Gibt es ältere Fotos, Übergabeprotokolle oder die Ablesung bei einem Umzug, lege ich sie chronologisch daneben. Eine nachvollziehbare Reihe ist hilfreicher als eine einzelne Zahl ohne Datum. Wenn sich mein Haushalt oder die Nutzung deutlich verändert hat, beschreibe ich das ebenfalls sachlich, statt eine Schätzung eigenmächtig durch einen Wunschwert zu ersetzen.
Ich bitte schriftlich um Prüfung statt nur um einen neuen Abschlag
Bei einer Abweichung schreibe ich dem Stromanbieter, welche Position ich beanstande. Ich nenne Kundennummer, Zählernummer, Abrechnungszeitraum sowie den Stand, den ich belegen kann. Bei einer Schätzung bitte ich um die Erläuterung des Grundes und der zugrunde gelegten Faktoren in Textform. Wenn die Rechnung rechnerisch oder zeitlich angepasst werden muss, fordere ich eine korrigierte Abrechnung an.
Eine ungeklärte Rechnung ist für sich genommen kein Grund, Zahlungen einfach einzustellen. Ich beachte die angegebene Fälligkeit und hole bei einem Streit über einen größeren Betrag rechtzeitig eine qualifizierte Verbraucher- oder Rechtsberatung ein. Damit vermeide ich, dass eine sachliche Rückfrage durch Mahnkosten oder Missverständnisse erschwert wird.
Erst danach vergleiche ich meinen Tarif
Wenn Zählerstand, Zeitraum, Preise und geleistete Abschläge nachvollziehbar sind, kann ich die tatsächlichen Jahreskosten sinnvoller vergleichen. Dann sehe ich, ob die Nachzahlung hauptsächlich aus einem höheren Verbrauch, einem Preiswechsel oder einem zu niedrigen Abschlag stammt. Läuft ein Angebot aus, prüfe ich zusätzlich Kündigungs- und Lieferbeginn, statt allein auf einen beworbenen Arbeitspreis zu schauen. Eine aktuelle Orientierung dazu bietet mein Beitrag zum auslaufenden Stromangebot und den Fragen vor einem Wechsel.
Für den kommenden Winter notiere ich den Zählerstand jetzt mit Datum und mache in ein paar Monaten eine weitere Ablesung. So entsteht nach und nach eine eigene Vergleichsreihe. Mein einfacher Ablauf lautet: Ableseart erkennen, Rechnung und Belege abgleichen, Schätzung gegebenenfalls erklären lassen und erst dann Preis oder Abschlag neu bewerten.