Allgemeinstrom in der WEG: Erst Zähler und MaLo-ID, dann den Tarif vergleichen

30. Oktober 2026 | Energie-Ratgeber

Im Mehrfamilienhaus gibt es häufig mehrere Stromzähler: einen für die einzelne Wohnung und einen weiteren für gemeinsam genutzte Bereiche wie Treppenhaus oder Aufzug. Bevor ich dafür einen neuen Tarif vergleiche, kläre ich zuerst, welche Entnahmestelle der Vertrag tatsächlich versorgt und wer dafür Vertragspartner ist. Sonst vergleiche ich womöglich den falschen Zähler.

Allgemeinstrom ist nicht automatisch mein Wohnungsstrom

Auf meiner Checkliste stehen Zählernummer, Rechnungsadresse, Marktlokations-ID (MaLo-ID), jährlicher Verbrauch und Name des Vertragspartners. Bei gemeinsam genutztem Hausstrom frage ich die Hausverwaltung, ob der Zähler die gemeinschaftlichen Flächen versorgt, welche Kosten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen und wer einen Lieferantenwechsel beauftragen darf. Als einzelne Mieterin oder einzelner Mieter plane ich keinen Wechsel für einen Gemeinschaftszähler, ohne diese Zuständigkeit zu klären.

Die Bundesnetzagentur nennt die MaLo-ID als besonders zuverlässige Angabe, damit ein neuer Lieferant die richtige Verbrauchsstelle zuordnen kann. Auch Zählernummer und Anschrift sollten mit Vertrag und Abrechnung übereinstimmen. Ich notiere mir die Kennungen direkt von der Rechnung oder lasse sie mir von der zuständigen Verwaltung bestätigen.

Vor dem Preisvergleich den Verbrauch richtig zuordnen

Bei einem Vergleich gebe ich den Jahresverbrauch der passenden Marktlokation an, nicht einfach den Verbrauch meiner eigenen Wohnung. Ein Gemeinschaftszähler kann einen anderen Verlauf haben als ein Haushaltszähler: Aufzug, Außenbeleuchtung, Lüftung oder Heizungssteuerung laufen möglicherweise nur dort. Wenn mir kein belastbarer Jahreswert vorliegt, frage ich nach der letzten Abrechnung und kennzeichne meine Verbrauchsannahme als vorläufig.

Für den Preisvergleich achte ich auf Grundpreis, Arbeitspreis, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Preisgarantie. Eine für einen kleinen Privatverbrauch günstige Tarifstaffel muss nicht automatisch zum Hausstrom passen. Ich vergleiche Angebote auf Basis derselben Verbrauchsstelle und derselben Abrechnungsperiode, damit die Zahlen überhaupt nebeneinander aussagekräftig sind.

So kläre ich, wer unterschreiben und wechseln darf

Bei einer Eigentümergemeinschaft prüfe ich, ob die Verwaltung oder ein Beschluss der Gemeinschaft die Vertragsentscheidung trägt. Bei einem Mietshaus frage ich die Verwaltung oder den Vermieter, wie der gemeinschaftliche Zähler abgerechnet wird. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem konkreten Vertrag und der Organisation des Hauses; aus einem Zähler allein leite ich nicht ab, wer den Lieferantenwechsel beauftragen darf.

Wenn ich für eine eigene Wohnung den Lieferanten wechsle, halte ich deren MaLo-ID und Zählerstand bereit. Für einen Gemeinschaftszähler würde ich dagegen erst bestätigen lassen, dass die neue Anmeldung dieselbe Entnahmestelle betrifft und die dafür verantwortliche Person handelt. So sinkt das Risiko, dass ein Wechsel an einer falschen Kennung oder fehlenden Vollmacht scheitert.

Meine Kurzliste vor der Auswahl

  • Ist das ein Wohnungszähler oder ein gemeinsamer Allgemeinstromzähler?
  • Wer ist aktuell Vertragspartner, und wer darf den Vertrag ändern?
  • Stimmen Adresse, Zählernummer und MaLo-ID mit der letzten Rechnung überein?
  • Welcher Jahresverbrauch gehört genau zu diesem Zähler?
  • Passt der neue Tarif einschließlich Grundpreis, Frist und Preisgarantie zur Abrechnung des Hauses?

Erst wenn Zähler und Zuständigkeit klar sind, vergleiche ich Preise. Dadurch vermeide ich, einen Tarif für den falschen Verbrauch anzumelden oder einen möglichen Preisvorteil mit einer unvollständigen Verbrauchsangabe zu berechnen.