Zusammenziehen, ein Stromvertrag bleibt: Was ich beim alten Vertrag vor dem Auszug kläre

17. Oktober 2026 | Energie-Ratgeber

Zwei Haushalte werden einer, in der gemeinsamen Wohnung läuft bereits ein Stromvertrag. Dann ist aus meiner Sicht vor allem eine Frage offen: Was passiert mit dem Vertrag für die bisherige Wohnung? Ich bin Alex und würde ihn nicht einfach weiterlaufen lassen, nur weil nach dem Auszug dort kein eigener Haushalt mehr besteht.

Ein Energieliefervertrag endet durch den Auszug nicht automatisch. Ich würde deshalb früh klären, welche Kündigungsmöglichkeit gilt und ob der bestehende Vertrag in der neuen Wohnung einer Weiterbelieferung entgegensteht. Der Termin gehört vor den Umzug in meinen Kalender.

Ich beginne mit der Versorgungsart

Bei einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung kommt das gesetzliche Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs in Betracht. Die Frist beträgt sechs Wochen. Dabei reicht es für die Fristwahrung nicht, die Erklärung irgendwann abzusenden; sie muss rechtzeitig beim Lieferanten eingehen.

In der Grundversorgung besteht dagegen eine Kündigungsmöglichkeit mit zwei Wochen Frist. Ich würde deshalb nicht ungeprüft dieselbe Frist auf jeden Vertrag anwenden. Die Vertragsunterlagen und die persönliche Versorgungssituation sind mein Ausgangspunkt.

Die neue Wohnung ist kein leeres Datenfeld

Zum Umzugsanliegen gehören die eindeutige Zuordnung des alten Vertrags, der gewünschte Zeitpunkt und die Angaben zur neuen Adresse beziehungsweise zur neuen Lieferstelle. Besteht dort bereits ein Energieliefervertrag, würde ich das klar mitteilen und den tatsächlichen Stand erläutern.

Ich möchte verhindern, dass aus einer ungenauen Umzugsmeldung eine unbeabsichtigte neue Vertragskonstellation wird. Der Vertrag der Person, zu der ich ziehe, ist nicht einfach ein austauschbarer Eintrag auf meinem bisherigen Kundenkonto.

Ein Angebot zur Weiterbelieferung muss geprüft werden

Unterbreitet der bisherige Lieferant innerhalb von zwei Wochen eine mögliche Weiterführung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen, kann das Sonderkündigungsrecht entfallen. Ist eine Belieferung dort nicht möglich, etwa wegen eines bereits bestehenden Liefervertrags, erläutert die Bundesnetzagentur die Wirksamkeit der Sonderkündigung.

Ich würde daher auf eine konkrete Rückmeldung achten und Unstimmigkeiten mit den vorhandenen Unterlagen klären. Eine automatische Antwort „Umzug erhalten“ ersetzt für meine Planung noch keine nachvollziehbare Auskunft zum Vertragsende.

Die Bestätigung kommt zu den Umzugsunterlagen

Für meine eigene Übersicht halte ich fest, wann die Erklärung eingegangen ist, zu welchem Datum die Beendigung genannt wird und welche Rückfragen noch offen sind. Eine unpassende Bestätigung würde ich nicht nur abheften. Ich würde die Abweichung mit Vertragsnummer und den konkreten Daten ansprechen.

Die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels und die rechtliche Kündigungsfrist betrachte ich getrennt. Aus einem schnellen technischen Prozess leite ich nicht ab, dass ein laufender Vertrag ohne Prüfung von heute auf morgen endet.

Zählerstand und Schlussabrechnung bleiben wichtig

Bei der Übergabe der alten Wohnung würde ich den Zählerstand mit Datum dokumentieren und den Vorgang der richtigen Lieferstelle zuordnen. Den Beleg bewahre ich zusammen mit den Vertragsunterlagen auf. Später kann ich den abgerechneten Zeitraum und den Stand besser nachvollziehen.

Auch nach dem Zusammenzug würde ich nicht sofort jede bisherige Zahlung aus der Vorschau streichen. Ich berücksichtige den bestätigten Ablauf und die noch ausstehende Schlussabrechnung. So wird aus einer erwarteten Entlastung kein voreilig verplanter Betrag.

Mein Abschlusscheck für den gemeinsamen Haushalt

Ich würde zunächst den alten Vertrag geordnet abschließen und den tatsächlich weiterlaufenden Vertrag der neuen Wohnung verstehen. Werden dort neue Tarife verglichen, prüfe ich auch die Bedingungen einer Preisgarantie mit festem Enddatum.

Mein nächster Schritt wäre eine kurze Liste mit beiden Lieferstellen, den jeweiligen Vertragsinhabern und dem geklärten Ablauf. Damit bleibt erkennbar, welcher Vertrag endet und welcher bestehen soll. Der Umzug wird so nicht mit einem automatischen Vertragsende verwechselt.