Stromsperre angedroht: Warum ich in der Grundversorgung nach der Abwendungsvereinbarung frage

22. Oktober 2026 | Energie-Ratgeber

Wenn eine Stromsperre angedroht wird, würde ich das Schreiben nicht bis zum nächsten freien Nachmittag beiseitelegen. Ich würde zuerst den Vertrag und die Forderung prüfen und dann konkret nach einer Abwendungsvereinbarung fragen. Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist das ein gesetzlich geregelter Weg, der in einer solchen Situation relevant sein kann.

Dabei möchte ich nicht nur wissen, wie hoch eine angebotene Rate aussieht. Ich möchte verstehen, welche weiteren Zahlungen weiterlaufen und was ich rechtzeitig tun muss. Eine kleine Rate auf dem Papier hilft wenig, wenn der gesamte Monatsplan weiterhin nicht tragbar ist.

Ich kläre zuerst, ob Grundversorgung vorliegt

Der Anspruch nach § 41g EnWG betrifft Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom oder Gas. Ich würde ihn deshalb nicht ungeprüft auf jeden beliebigen Sondervertrag übertragen. Maßgeblich ist mein tatsächliches Vertragsverhältnis, nicht allein der bekannte Name des örtlichen Anbieters.

Nach Erhalt einer Sperrandrohung kann ein betroffener Haushaltskunde vom Grundversorger das Angebot einer Abwendungsvereinbarung verlangen. Auf ein solches Verlangen ist es innerhalb einer Woche zu übermitteln; unabhängig davon muss es spätestens mit der konkreten Sperrankündigung angeboten werden.

Rückstände und laufende Abschläge gehören in dieselbe Monatsrechnung

Die Vereinbarung umfasst zinsfreie monatliche Raten zur Tilgung der betreffenden Rückstände und eine Regelung zur Weiterversorgung, solange die laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden. Neben der vereinbarten Rate muss ich also auch die regulären Zahlungen berücksichtigen.

Ich würde dafür zwei Zeilen anlegen: den Abbau der alten Rückstände und die laufenden Kosten des Strombezugs. Erst die Summe beider Zeilen zeigt mir, welcher Betrag tatsächlich jeden Monat benötigt wird. Wer nur die Rate betrachtet, kann die künftige Belastung deutlich unterschätzen.

Ich verspreche keine Rate, die nur im ersten Monat passt

Vor einer Zusage prüfe ich mein verfügbares Budget. Wiederkehrende Ausgaben, schwankende Einnahmen und bereits feststehende Sonderbelastungen gehören für mich dazu. Wenn das vorgeschlagene Modell nicht aufzugehen scheint, spreche ich den Versorger sofort konkret darauf an und suche bei Bedarf Unterstützung durch eine anerkannte Beratungsstelle.

Das Angebot muss rechtzeitig angenommen werden

Die Annahme vor Durchführung der Unterbrechung muss in Textform erfolgen, etwa per E-Mail. Bei rechtzeitiger Annahme darf die Grundversorgung nicht unterbrochen werden; die vereinbarten Verpflichtungen sind anschließend einzuhalten. Ein bloßer Entwurf einer Antwort in meinem E-Mail-Programm wäre dafür offensichtlich noch keine versandte Erklärung.

Ich würde deshalb sowohl das Angebot als auch meine Antwort und die zugehörigen Zahlungsnachweise geordnet aufbewahren. Bei einem unmittelbar bevorstehenden Termin kläre ich zusätzlich mit dem Anbieter, ob meine Mitteilung angekommen und dem Vorgang zugeordnet ist. Nur auf eine allgemeine Eingangsbestätigung würde ich mich bei offenen Fragen nicht verlassen.

Unklare Forderungen prüfe ich gesondert

Dass ich eine Lösung für die Versorgung suche, macht eine unverständliche Abrechnung nicht verständlicher. Ich gleiche die verlangten Beträge mit Rechnungen, Abschlägen und eigenen Zahlungsbelegen ab. Für Einwände und mögliche rechtliche Schritte lasse ich die konkrete Situation prüfen, statt Zahlungspositionen eigenmächtig miteinander zu verrechnen.

Auch ein anderes Verfahren entbindet mich nicht automatisch von allen laufenden Zahlungen. Dazu passt mein Beitrag über Stromschlichtung und die gesonderte Planung unstreitiger Abschläge. Für meinen Haushaltsplan bleiben geklärte und ungeklärte Beträge nachvollziehbar getrennt.

Wenn der Monatsplan trotzdem nicht aufgeht

Ich würde frühzeitig Hilfe suchen, anstatt eine nicht tragbare Zusage abzugeben und danach wieder zu verstummen. In die Beratung nehme ich die Vertragsunterlagen, die Sperrandrohung, die Forderungsübersicht und mein realistisches Haushaltsbudget mit. So kann gezielt über den konkreten Engpass gesprochen werden.

Mein nächster Schritt bei einer Sperrandrohung

Ich prüfe Vertragsart und Forderungsstand, verlange gegebenenfalls das Angebot und kläre die gesamte monatliche Belastung. Ein Angebot allein ist noch keine eingehaltene Vereinbarung. Entscheidend sind die rechtzeitige Erklärung, ein nachvollziehbarer Zahlungsplan und die anschließende Erfüllung der vereinbarten und laufenden Pflichten.