Strompreiserhöhung: Sonderkündigungsrecht nutzen!

In diesen Tagen gehen Millionen Ankündigungen der großen Stromanbieter für Preiserhöhungen ab Januar 2011 raus. Das ist schlecht für den Kunden – aber nicht nur. Durch die angekündigte Preiserhöhung haben die Kunden das Recht, unabhängig von der Laufzeit ihres Vertrages, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Und genau dazu rät die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen empfiehlt konkret, die Konzerne für ihre Preiserhöhung abzustrafen: „Wer den Saft aus der Steckdose in der teuren Standard-Grundversorgung seines lokalen Energielieferanten bezieht, kann durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif sparen. Oder der Stromkunde wechselt zu einem neuen, preiswerteren Stromanbieter“. Nur so lässt sich ein immer höheres Preisniveau vermeiden. Angst während des Wechsels im Dunkeln sitzen zu müssen, ist unbegründet. Der Wechsel geht ohne eine Abschaltung des Stroms vonstatten und macht sich erst bei der Rechnung positiv für den Kunden bemerkbar. Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht. Bis zum 30. November muss das Kündigungsschreiben per Post oder Mail beim derzeitigen Anbieter vorliegen. In der Regel übernimmt aber der neue Anbieter die Kündigung. Wichtig ist nur, diesen rechtzeitig zu kontaktieren. Eine Gebühr für den Wechsel fällt nicht an. Dafür gibt es oft einen zusätzlichen Bonus vom neuen Stromlieferanten, der mit den Kosten für das laufende Jahr verrechnet wird und den Preis nochmals senkt. Um den günstigsten Stromanbieter zu finden ist es wichtig, sich anhand der letzten Stromrechnungen zu überlegen, wie viel Strom man im Jahr verbraucht. Daraus ergibt sich dann im Vergleich verschiedener Anbieter der passende Tarif.

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